Sportausrüstung
Aus hygienischen und sicherheitstechnischen Gründen ist eine eigene, funktionelle Sportkleidung notwendig, die nur zum Sportunterricht getragen wird; das kann nicht die Straßenkleidung sein.Hierzu gehören auch Sportschuhe, deren Sohlen keinen farbigen Abrieb auf dem Hallenboden hinterlassen (Benutzungsvorschrift von Sporthallen).
Tragen von Schmuck
Im Sportunterricht dürfen gemäß den amtlichen Bestimmungen keine Schmuckstücke getragen werden. Sie können Verletzungen bei Mitschülern und bei sich selbst verursachen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass
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Ohrringe und Piercings herausgenommen werden.
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nicht abnehmbare Armbänder z.B. mit einem Schweißband abgedeckt werden.
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lange Haare zusammengebunden werden.
Aufgrund unzulänglicher Sportkleidung kann ein Schüler von den praktischen Übungen im Sportunterricht ausgeschlossen werden und muss sich in dieser Zeit mit theoretischen Inhalten befassen.
Erkrankung
Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.